Michael Sunshine Tours

Impressum

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Michael Bartz

Impressum laut §6 TDG

Michael Bartz
Verkehrssicherheit
Inhaber Michael Bartz

Baumheide 12
33813 Oerlinghausen

Info-Telefon: 05202 157553
Fax: 05202 157549
E-Mail: info@mbartz.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz  DE 12451300

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ADAC-Ostwestfalen-Lippe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
1.2 Ihre Anmeldung muss mit dem vorgesehenen Formblatt an den Veranstalter schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Kursteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3 Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.4 Telefonische Umbuchungen und kurzfristige Anmeldungen sind verpflichtend. Bei Nichterscheinen wird die Kursgebühr berechnet.

2.

Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss wird die volle Teilnehmergebühr fällig.
2.2. Bei Nichtzahlung können wir Ihnen eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.3. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3.

Leistungen/Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Preisangaben in unserem für den Veranstaltungszeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Programmänderungen vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich informieren werden. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen ist nicht möglich.

4.

Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

5.

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der unter Ziffer 8 genannten Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß § 651 i BGB laut folgender Aufstellung verlangen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns einen evtl. geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3. Stornoentgelt
Kurs 49-57: Bei Absagen innerhalb von vier Wochen vor dem Tourbeginn wird die halbe Kursgebühr fällig, ab 14 Tage vor dem Kurs die gesamte Kursgebühr, abzüglich der vom Hotel nicht berechneten Kosten.
Kurs 1-56: Bei Stornierungen und Umbuchungen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind 20,- € Stornogebühr zu entrichten, ab 14 Tage vor dem Kurs die gesamte Kursgebühr. Bei Nichterscheinen wird die Kursgebühr fällig.
5.4. Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.

Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
  Nimmt der Teilnehmer Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir bezahlen an den Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.

7.

Vertragliche Haftungsbeschränkung
7.1. Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden.
7.2. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.
7.3. Die Teilnehmer an dem Kurs tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Haftung des Veranstalters oder des Platz-/Streckenbesitzers ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung und verzichten durch die Nennung bzw. Teilnahme auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung betrauten Personen, Firmen und Organisationen sowie gegen die Platz- und Streckeneigentümer. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muß der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – je Versicherungsfall auf 2.000.000,– € pauschal für Personen- und Sachschäden und auf 20.000,– € für Vermögensschäden. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

8.

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
8.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
8.2. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Ihre Beanstandungen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Kursleitung anzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Kursleitung keine Abhilfe leisten, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Telegramm, Telefax) mitgeteilt werden. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der auf Ihrer Bestätigung genannten Telefon-, Telefaxnummer und Adresse.
8.3. Auf Ihr Verlangen hat unsere zuständige Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht.
8.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
8.5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
8.6. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

9.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert waren.
9.2. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche zurückweisen.

10.

Pass- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Wir werden Sie über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Reisende die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2. Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften werden wir Sie vor Antritt der Reise informieren.
10.3. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, und Sie sind deshalb an der Reise verhindert, können wir von Ihnen die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.

11.

Reiseversicherungen
  Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (bei den mehrtägigen Kursen mit Übernachtung) ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

12.

Teilnahmebedingungen
  Das Fahrzeug der Teilnehmer muß zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Maschine muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Teilnehmer verpflichten sich, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu sein. Die Anweisungen der Kursleiter sind zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen kann dieser den Teilnehmer vom Kurs ausschließen. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.

13.

Gerichtsstand
  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.


Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Kenntnis aller Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam.

ADAC – Sport – Motorrad - Rennstreckentraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen

Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Motorräder, die nur im Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die internationalen Sportgesetze). Die Maschine muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.

Anmeldung / Nennungsschluss

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt 6 Wochen vor der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Nenngeldes gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum des Poststempels. Im Falle der Stornierung (diese kann nur schriftlich erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden 200,- EUR Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet, werden erstattet.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsregelungen

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  • den ADAC e.V., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie die Firma Michael Bartz
  • den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist

Gegen

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.

Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.

Versicherungen

Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens der Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich Unfall, medizinischer Versorgung und Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München

Michael Sunshine Tours

Rennstreckentraining

ADAC Rennstreckentrainig, ADAC Rennstrecken-Training

Fahrtraining Paderborn

ADAC Fahrsicherheitstraining, ADAC Fahrsicherheits-Training, Paderborn, OWL

Ferienhaus Otterndorf

Ferienhaus, Ferienwohnung Otterndorf